Die Einrichtung „Interner Kontrollsysteme“ (IKS) gehört zu den wichtigen Management-instrumenten eines jeden Betriebes und ermöglicht die permanente Überwachung des Geschäftsbetriebes, der Geschäftsprozesse sowie der Risikopotentiale. Seitens der Wirtschaftsprüfer wird die IKS-Einrichtung zwingend gefordert, da nur ein funktionierendes IKS die Testierung mit sicherstellt.

Gesetzlich festgeschrieben sind die IKS-Regularien in den GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführungssysteme), dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen), den Basel II-Auflagen und durch den Sarbanes Oxly Act (SOX), dem insbesondere Konzern- und Tochtergesellschaften, die an den amerikanischen Börsen gelistet sind, unterliegen.

Die betriebliche Entgeltabrechnung unterliegt zwingend den Auflagen der GoBS als klassische Nebenbeschäftigung und muss ein geeignetes und funktionierendes „Internes Kontrollsystem“ (IKS) im Abrechnungsprozess installieren und permanent vorhalten.

Die neue „IKS-Starthilfe“ bietet dem Personal- und Abrechnungsmanagement die praktische Arbeitshilfe und den Leitfaden zur Einführungsstrategie mit Mustern und Fallbeispielen, um ein betrieblich ausgerichtetes IKS ohne Umwege zu installieren bzw. ein bestehendes IKS der heutigen Rechtslage anzupassen, das im Übrigen auf Erkenntnisse der betrieblichen IKS-Praxis beruht.