Kants Stellungnahme zur Musik wird oft als »abschätzig« definiert. Seine Theorie wird folgendermassen resümiert: Kant meint, die Musik sei keine schöne Kunst, sondern eine bloss angenehme. Sie spiele bloss mit Empfindungen und weise einen sehr geringen intellektuellen und moralischen Gehalt auf. Vorliegende Arbeit tritt dieser verbreiteten These entgegen. Sie versucht die der Musik in der Kritik der Urteilskraft (1790) gewidmeten Überlegungen durch eine Rekonstruktion der Genese, des historischen Hintergrundes und des Nexus mit dem System in ihrer Bedeutung zu interpretieren. Es wird die These vertreten, dass der Terminus „Musik“ bei Kant nicht nur eine bloss angenehme Kunst bezeichnet, sondern auch wichtige systematische Probleme impliziert. Es wird gezeigt, dass die Kritik der Urteilskraft eine komplexe und vielschichtige Reflexion über die Beschaffenheit der Tonempfindungen enthält.