Mit der Verabschiedung des Neuen Kommunalen Finanzmanagementgesetzes (NKFG) am 10. November 2004 vom nordrhein-westfälischen Landtag existiert bundesweit
die erste verbindliche gesetzliche Grundlage auf kommunaler Ebene zur Umstellung des kameralistischen Haushalts und Rechnungswesens auf das doppische System. Das NKFG wird als richtungweisend für alle anderen Bundesländer angesehen. Obwohl seit einigen Jahren eine Fülle von Literatur zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vorliegt, fehlen für die gemeindliche Praxis zumeist Quellen mit ganz pragmatischen und anwendungsorientierten Überlegungen.
Ziel dieses Leitfadens ist es deshalb, dem Bilanzersteller, den Mitarbeitern der laufenden Buchhaltung und den Rechnungs-prüfern in den Gemeinden einen Leitfaden zur Bilanzierung und Prüfung der Eröffnungsbilanz bzw. des ersten laufenden Jahresabschlusses als Orientierung an die Hand zu geben.