Die Ad-hoc-Tribunale der UN wurden eingerichtet, um zur Befriedung der Konfliktstaaten beizutragen. Ihre Urteile erfahren vor allem dort viel Aufmerksamkeit, wobei sie häufig auf den Strafausspruch reduziert werden. Im Fokus steht deshalb die Strafzumessung, die der richterlichen Straffindung als Fundament dient. Die Ad-hoc-Tribunale als Vorreiter des Völkerstrafrechts formulierten hierbei wichtige Grundsätze. Die Arbeit untersucht, wie die bislang ergangenen Urteile in diesem Bereich ausgestaltet sind und insbesondere, welche Strafumstände bei der Bemessung der Strafe eine Rolle spielen. Neben einer Analyse der ergangenen Urteile wurden diese einem Rechtsvergleich mit deutschem und österreichischem Recht unterzogen. Auch wenn dieser Rechtsvergleich hierbei an seine Grenzen stößt, da Makrokriminalität vor allem in der Strafzumessung Besonderheiten aufweist, konnte er einhergehend mit einer kritischen Analyse der ergangenen Urteile aufzeigen, dass die Praxis der Rechtsprechung der Ad-hoc-Tribunale, vor allem im Hinblick auf Urteile des Internationalen Strafgerichtshofs, verbesserungswürdig ist.