Der Band zeichnet die Sozialgeschichte des Geständnisses nach. Ausgegangen wird von der These, dass sich ein Geständnis nicht aus selbstverständlichen Gründen herleiten lässt, sondern auf komplexen Voraussetzungen beruht. Auf Seiten des einer Straftat Beschuldigten stellt sich nämlich die Frage, weshalb er einen Sachverhalt einräumen soll, die u.U. sehr schwerwiegende Folgen für ihn hat. Auf Seiten der Vernehmer entsteht das Problem, wie bei einer Vernehmung ohne Zwangsmittel Gesprächsbereitschaft hergestellt werden kann.