Die Universität Graz wurde um 1585 im Auftrag des Landesfürsten von den Jesuiten
eingerichtet und bis zur Aufhebung des Ordens im Jahre 1773 von diesem geführt. Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts
nahm der direkte staatliche Einfluss auf die Hochschulen zu und löste die kirchliche Dominanz
ab, womit konkrete
weltliche Interessen
in den Vordergrund rückten, was zur Einrichtung
der Juridischen Studien im Jahre 1778 im Fakultätsrang führte. Die weitere Entwicklung der Universität wurde durch die Degradierung
zu einem Lyzeum eingeschränkt. Nach den napoleonischen Kriegen setzte eine Phase der Restauration ein, die 1827 zur Wiedererhebung zur Universität führte
und mit der Revolution von 1848 und den dieser nachfolgenden Reformen in die Entwicklung einer Forschungsanstalt mündete, die als solche im Wege der Errichtung
der Medizinischen Fakultät im Jahre 1863 stabilisiert wurde. Die folgenden
Jahre beschieden der Universität eine geradezu stürmische Entwicklung.Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs beendete
diese Phase, und über Jahrzehnte beeinträchtigten
Rückschläge unterschiedlichster
Art das universitäre Geschehen: Deutschnationalismus, Parteienstreit und Antisemitismus nahmen breiteren Raum im akademischen Geschehen ein, wirtschaftliche
Krisen führten zu schweren ökonomischen Einbrüchen bis hin zur Gefährdung des Fortbestehens der Universität.
In der Zeit des Nationalsozialismus
und des Zweiten Weltkrieges wurde der Tiefpunkt dieser durch mehr als drei Jahrzehnte Forschung und Lehre schwerstens
beeinträchtigenden Periode in der Geschichte der Universität erreicht.Der Wiederaufbau nach 1945 suchte an die alten Traditionen und Ansprüche anzuknüpfen
und bewirkte nach mühevollen Anfängen, dass die Universität im Verlaufe
der 1960er Jahre wieder in etwa jene Dimension erlangte, die sie schon vor 1914 gehabt hatte. Die gesellschaftlichen Veränderungen
erforderten Neuorientierung und Reformierung des Systems – ein Prozess,
der letztlich bis heute anhält und weiterhin
andauern wird, will die Universität einerseits ihre Identität als Universität im eigentlichen Sinne wahren und gleichzeitig den gerechten Anforderungen der Gesellschaft
nachkommen. Das Universitätsgesetz
von 2002 brachte eine grundlegende Veränderung der Organisationsform nach Recht und Inhalt, sodass die Universität neuerlich an einem Anfang steht.