Persönlichkeitsrechtsverletzungen haben im Internet durch die weltweite Abrufbarkeit und Anonymität eine neue Qualität gewonnen, die zwingend Fragen des Internationalen Privatrechts aufwirft. Für den Geschädigten von zentraler Bedeutung ist dabei die Ermittlung des zuständigen Gerichts und des anwendbaren Rechts, insbesondere im Hinblick auf die divergierenden Rechtsfolgen in den nationalen Sachrechten.
Der Verfasser stellt zunächst die Vielzahl neuer, durch das Internet bedingter Arten von Persönlichkeitsrechtsverletzungen dar und prüft, ob sie in das herkömmliche System der Persönlichkeitsrechte mitsamt seiner Ansprüche im Verletzungsfall integriert werden können.
Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH bestimmt der Autor im Fall des sog. „Internationalen Sachverhalts“ den Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet. Die Arbeit zeigt, dass eine Einschränkung sachgerecht ist. Auf dem Gebiet des Kollisionsrechts spricht sich der Verfasser nach einer Auseinandersetzung mit den verschiedenen Ansätzen in der Literatur für eine eigene Lösung aus. Abschließend werden die Regelungen in der geplanten Verordnung „Rom II“ bewertet.
Das Kapitel „Nationaler Sachverhalt“ befasst sich umfassend mit dem deut-schen Internet-Haftungssystem für die verschiedenen Arten der Provider. Besonders betrachtet werden dabei die Regelungen des TDG und des MDStV sowie die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung (z.B. TMG) in Bezug auf praxisrelevante Fragen. Es zeigt sich, dass die fehlende gesetzliche Kodifikation in vielen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führt.
Zuletzt wird die Frage behandelt, ob den Forderungen nach einer Selbstregulierung im Internet, einem Cyber-Law und einer Cyber-Court-Gerichtsbarkeit nachgegeben werden muss, um die rechtlichen Schwierigkeiten im Internet lösen zu können.