Die Vorstellung, dass Menschen Rechte haben, gehört seit mindestens 400 Jahren zum festen Repertoire moral- und rechtsphilosophischer Grundgedanken. Angesichts der Bedeutung des Begriffs eines individuellen Rechts für die Regelung und Koordinierung menschlichen Handelns, zwischenmenschlicher Beziehungen und der Stellung des Bürgers gegenüber dem Staat überrascht es, dass sein Gehalt und seine Funktion noch immer strittig sind. Wie Robert Alexy erst kürzlich feststellte, hat die "Diskussion über den Begriff des subjektiven Rechts. trotz ihrer beachtlichen Dauer und sehr intensiver und umfangreicher Bemühungen nicht zu einer Einigung geführt." Tatsächlich ist man ist sich weder einig über die Anwendungskriterien dieses Begriffs noch darüber, was Rechte für ihre Träger leisten sollen. Die hier gesammelten Aufsätze geben einen Überblick über den Diskussionsstand der letzten 50 Jahre.