Die Arbeit betrachtet Fallkonstellationen - wie "ticking-bomb"- oder bestimmte Geiselentführungsszenarien -, in denen ein Täter schuldhaft irgendwelche unschuldigen Opfer in eine Lage gebracht hat, die ihren baldigen Tod zur Folge hätte, sofern der Täter nicht durch die Preisgabe geeigneter und zugleich unverzichtbarer Information ("Wo tickt die Bombe?", "Wo ist die Geisel versteckt?" u. ä.) an der Rettung der Opfer mitzuwirken bereit ist. Für Fälle, in denen der Täter dies ablehnt, definiert sie - in scharfer Abgrenzung zum Rechtsbegriff der Folter - den Begriff der "selbstverschuldeten Rettungsbefragung (SRB)" u. a. durch den Ausschluss anderer Befragungszwecke als demjenigen der Opferrettung, durch enge Grenzen der zulässigen Zwangsanwendung sowie insbesondere durch richterliche Kontrolle und die Dokumentation der Befragung in Ton und Bild. Neben einem Abriss der Geschichte "echter" Folter und ihrer diversen "klassischen" Zwecke, der Begründung der These, dass die aufklärerischen Ideen, die im 18. Jh. zur Abschaffung der Folter führten, keineswegs das strikte SRB-Verbot mit einschlossen, sowie einer kontraktualistischen Rechtfertigung von Menschenrechten, gemäss der SRB ethisch und rechtlich eindeutig zulässig wären, besteht der grösste Teil des Buches in der minutiösen Analyse und Zurückweisung aller dem Autor bislang bekannt gewordenen Einwände gegen die Legalisierung von SRB.