In einer Reflexion auf das Faktum, dass wir in unseren Urteilen Wahrheitsansprüche erheben, werden allgemeine Voraussetzungen unserer Urteilspraxis entwickelt und gerechtfertigt. Dabei zeigt sich, dass Wahrheit drei Aspekte hat: einen phänomenalen, einen realistischen und einen pragmatischen Aspekt (Wahrheit als Unverborgenheit, als Korrespondenz und als berechtigte Behauptbarkeit). Ferner wird gezeigt, dass ein materielles Raum-Zeit-System nur möglich ist, wenn in ihm Subjektivität, als Pluralität von Personen, vorkommt. Auf dem Boden dieser Subjektivitätsthese werden die Aspekte der Wahrheit mit den drei Dimensionen des Raumes und den drei Ekstasen der Zeit (Zukunft, Gegenwart und Vergangenheit) verknüpft und es wird gezeigt, dass die Zeit objektiv ausgerichtet ist (einen „Pfeil“ besitzt), weil freie Akteure existieren. Da deren Freiheit mit dem Determinismus inkompatibel ist und da weder jene noch dieser preisgegeben werden kann, wird eine metakompatibilistische Freiheitstheorie entwickelt, mittels deren Wahrheit, Zeit und Freiheit widerspruchsfrei aufeinander bezogen werden können.