Diese erläuternde Darstellung der Kostenarten und deren Anrechenbarkeit hilft, Streitigkeiten bei der Honorarberechnung zu vermeiden. Der jeweilige Anwender – Architekt oder Tragwerksplaner sowie öffentlicher und privater Auftraggeber – kann anhand dieser praxisnahen Kommentierung leicht ablesen, welche Kosten für wen anrechenbar sind.
In der 4. Auflage dieses Standardwerkes zur Bestimmung der Architekten- und Ingenieurhonorare wurde der vertrags- und honorarrechtliche Teil völlig neu geschrieben und die wesentlichen Ergänzungen im Kommentar zu den anrechenbaren Kosten u. a.:
– die verordnete und nicht verordnete Objekt- und Tragwerksplanung Baugruben,
– mehrere Gebäude unter Einfluss haustechnischer Anlagen,
– die übliche Vergütung bei Großobjekten,
eingearbeitet.