Recht, Moral und Sittlichkeit müssen sich aus normativer Sicht auf die Freiheit gründen, aus phänomenologischer Sicht (in dem spezifisch Iltingschen Sinne) sind sie dagegen bestehende Lebensordnungen, die wir einfach so, wie wir sie vorfinden, anerkennen müssen: damit markiert Hegels Denken den Anfang einer Entwicklung, die einen langen Schatten auf die Idee einer universal verbindlichen Naturrechts- und Morallehre warf.

Für Ilting ist dies nicht nur ein Problem theoretischer Einsichtsgewinnung. Hand in Hand mit der Kritik an Hegel verdeutlichte sich für Ilting entscheidend auch sein eigener philosophischer Weg. Was Hegel aus dem Blick verloren hatte, nämlich die Notwendigkeit der Begründung des Normativen, sah Ilting zunehmend als seine eigene, eigentliche Aufgabe an. Aber je weiter er in dieser Richtung fortschritt, um so mehr mußte er sich von Hegel entfernen. Das, was ihm anfänglich nur als eine Gefahr erschien, die vielleicht gerade durch die Hegelsche Philosophie hätte gebannt werden können, war für ihn schließlich gerade in Gestalt der Hegelschen Rechtsphilosophie konkrete Wirklichkeit, und zwar so sehr, daß er am Ende in Hegel einen der Väter des historischen Relativismus sehen mußte.

Paolo Becchi

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Inhalt

Vorwort 7
Hegels Auseinandersetzung mit der Aristotelischen Politik 11
Die Struktur der Hegelschen Rechtsphilosophie 36
Zur Dialektik in der Rechtsphilosophie 62
Hegels Begriff des Staates und die Kritik des jungen Marx 71
Die logische und systematische Form der Rechtsphilosophie 100
Die Dialektik der Bürgerlichen Gesellschaft 113
Rechtsphilosophie als Phänomenologie des Bewußtseins der Freiheit 135
Ontologie, Metaphysik und Logik in Hegels Erörterung der Reflexionsbestimmungen 166
Hegels Begriff der Naturphilosophie 180
Hegels Philosophie des Organischen 189
Hegels Begriff von Gott 205
Anhang: Der Zusammenhang von Rechtsphilosophie und Geschichtsphilosophie in Hegels System der Philosophie 219

Nachwort 241
Zum Text 256
Siglen und Abkürzungen 258
Nachweise 260