„Es ist absolut notwendig, eine kritische Haltung zu beziehen“, antwortet der Autor auf die Frage, was ihn über die Jahre veranlasste, immer wieder zur Feder zu greifen und justizpolitische Ereignisse zu glossieren. Es ist das Bedürfnis Stellungnahmen, die über den Rahmen des Einzelmandats hinausgehen, abzugeben. Es ist der Drang, kriminalpolitische Positionen zu beziehen. Es ist die Notwendigkeit, über die reine Wissenschaft hinaus das missing link zum Rechtsalltag herzustellen.

Schön und gut, warum aber sollten Artikel, deren Erstveröffentlichung bis in die frühen Neunziger des vorigen Jahrhunderts zurückgehen, heute einer breiten Leserschaft zugemutet werden? Weil durch den solcherart gespannten Bogen Entwicklungen sichtbar werden (zB Reform des strafprozessualen Vorverfahrens). Weil einige der Artikel ohne Bezugsverluste und ohne inhaltliche Abstriche auch gestern hätten geschrieben worden sein können („Spitzelsystem“).

„Kriminal_Politik“ sensibilisiert den Leser für Fragestellungen, die nicht nur Juristen sondern – zumindest mittelbar – jeden angehen. Grob gesagt: das staatliche Gewaltmonopol und dessen Kontrolle. Es handelt sich um Zeugnisse eines sich wandelnden rechtsstaatlichen Klimas. Die Kommentare aus rund zehn Jahren sind von einem hohen sachlichen Anspruch getragen, aber auch fundierte Beiträge zum fachspezifischen Diskurs.

Es handelt sich um kritische Kommentare, die sich jedoch unter keinen Umständen auf den Anlassfall beschränken, sondern immer die Metaebene, nämlich den Bezug zum Normensystem, im Auge behalten.