„Hierdurch versichere ich folgendes an Eidesstatt: Am Morgen na dem Reichstagsbrande rief mich Herr Ernst Torgler telefonisch an, und fragte mich, ob ich bereit sei, ihn zum Polizeipräsidium zu begleiten, wohin er gehen solle, um die Beschuldigungen zu entkräften, die im Zusammenhang mit dem Reichstagsbrand gegen ihn erhoben seien. Ich erklärte mich bereit und rief sofort im Polizeipräsidium an, um mitzuteilen, daß ich zusammen mit Torgler sofort hinkommen werde. Wenn ich mich recht erinnere, sprach ich mit dem Polizeirat Heller. Ich fuhr dann mit Herrn Torgier zusammen im Auto zum Polizeipräsidium und begab mich zu Herrn Heller, dem ich sagte: "Hier ist Herr Torgler und ich bitte ihn über die Beschuldigungen zu vernehmen, nach denen er irgendwie am Reichstagsbrande beteiligt sein soll. Die Nachricht, daß Torgler freiwillig erschienen war, um sich vernehmen zu lassen, führte dazu, daß mehrere Polizeibeamte in das Zimmer kamen, in dem ich war und sagten: "Ist Torgler wirklich von selber gekommen?" Herr Heller ging dann in ein anderes Zimmer, während ich im Vorzimmer wartete. Nach längerer Zeit kam dann Herr Torgler wieder aus dem Zimmer heraus, und wir warteten gemeinsam bis uns Herr Heller wieder in ein anderes Zimmer rief und in meinem Beisein Herrn Torgier für verhaftet erklärte." (Erklärung des Rechtsanwalts Kurt Rosenfeld)

Mit diesem Schritt begab sich der Vorsitzende der KPD-Reichstagsfraktion, Ernst Torgler, am 28. Februar 1933 in die Hand der Hitler-Regierung. er wurde von ihr zu einem Hauptangeklagten in einem spektakulären Schauprozeß erkoren. Er sollte der Weltöffentlichkeit suggerieren, die KPD habe den Reichstag in Brand gesteckt, um damit für ihre Anhänger das Zeichen zum blutigen Aufruhr und zum Bürgerkrieg zu geben. Für Ernst Torgler sollte sich dieser freiwillige Gang in das Polizeipräsidium am Alexanderplatz als tiefgreifende Zäsur erweisen und zur ungewollten Wende seines weiteren Lebens werden.