Ferkelerzeuger und Mäster wünschen sich gesunde Tierbestände. Dieses Ziel verfolgt auch die Schweinehaltungshygieneverordnung. Grössere Betriebe müssen über eine Umzäunung, eine Hygieneschleuse und eventuell über einen Quarantänestall verfügen. Ein Lager für Tierkörper und ein fester Verladeplatz muss auch für kleinere Betriebe vorhanden sein. Weiter schreibt die Verordnung eine regelmässige tierärztliche Betreuung des Schweinebestandes vor. Über die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung informiert das Heft.