Der Autor zeigt auf, dass für die Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ein produktbezogener Erlaubnistatbestand eingeführt werden muss, der neben den bestehenden personenbezogenen Erlaubnistatbeständen der Rechtsdienstleistung und Inkassodienstleistung treten sollte.
Zu diesem Zweck werden die existierenden Regelungen zu allen funktionalen Legal Tech-Kategorien (auch sog. smart contracts) anhand ausgewählter Angebote umfassend dargestellt und die sich daraus ergebenden regulatorischen Herausforderungen formuliert. Im Ergebnis können weder eine Deregulierung des anwaltlichen Berufsrechts noch das UWG die Qualität von mittels Software erbrachter (Rechts-)Dienstleistungen gewährleisten.

Referat und Gesetzgebungsimpuls des Autors zu den strukturellen Schwächen des geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes in Bezug auf mittels Software erbrachte Rechtsdienstleistungen: https://www.rechtsstandortbayern.de/aktivitaeten/detail/29-januar-2021-21-sitzung-der-denkfabrik-legal-tech.html.

Die Dissertation wurde mit dem DSRI-Wissenschaftspreis 2021 ausgezeichnet.