Das II. Vat. Konzil hat den Dienst der Bischöfe als „Hirtendienst“ charakterisiert. Das verweist auf das biblische Bild von Jesus, dem Guten Hirten, der durch die Bischöfe in besonderer Weise repräsentiert werden soll. Zudem wird in dieser Bezeichnung die komplexe und vielfältige Aufgabe der Bischöfe gebündelt: Sie müssen in umfassendem Sinn die Aufgabenbereiche der Verkündigung, Heiligung und Leitung für alle Gläubigen verwirklichen, die ihrer Sorge anvertraut sind. Die 10. Ordentliche Vollversammlung der Bischofssynode 2001 hat sich mit dem Dienst der Bischöfe befasst. Johannes Paul II. hat in dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Pastores Gregis“ von 2003 wesentliche Ergebnisse dieser Bischofssynode zusammengefasst. Das Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe versucht, der praktischen Seite des bischöflichen Dienstes gerecht zu werden, und fasst die geltenden kirchlichen Normen und Vorgaben für diesen Dienst izusammen. Das Direktorium ist 2004 in italienischer Sprache erschienen. Die vorliegende deutsche Übersetzung wurde von der Bischofskongregation autorisiert und macht das Dokument für den deutschen Sprachbereich leichter zugänglich. Neben dem Text enthält das Buch einen in Fußnoten gesetzten weiterführenden Kommentar, der einzelne Anweisungen vor dem Hintergrund des geltenden Kirchenrechts erläutert. Das ausführliche Sachregister hilft, den umfangreichen Text zu erschließen.