Das Ressortprinzip ist im Zentrum der Staatsorganisation und damit der Verfassung verortet. Dennoch hat es in der Literatur bisher kaum Beachtung gefunden.
Mit dieser Arbeit wurde versucht, aus der Herkunft und dem damit verbundenen Sinn und Zweck des Ressortprinzips für heutige Organisationsentscheidungen nutzbar zu machende Erkenntnisse zu gewinnen. Dies hat im Aufbau zu einer deutlichen Zweiteilung mit einer weit über das normale Maß hinausgehenden Gewichtung der Geschichte geführt.
In der Darstellung der historischen Entwicklung werden die maßgeblichen Ursachen und Einflüsse aufgezeigt, die zu einer Abkehr von kollegialen Organisationsformen geführt haben. Daneben kommt der Herausbildung der heutigen Regierungsorganisationstrias besondere Bedeutung zu.
Im dogmatischen Teil wird das Ressortprinzip, festgemacht an dem Minister als personifizierter Gelenkstelle zwischen Regierung und Verwaltung, von allen Seiten beleuchtet. Das führt von der Regierungsbildung über das selbständige Leitungsrecht zu den Organisationsformen der Hierarchie und Monokratie. Der Ursprung der Verantwortlichkeit wird geklärt; in ihre rechtswissenschaftliche Diskussion werden zudem einige neue Begrifflichkeiten eingeführt. Das Ressortprinzip erweist sich schließlich als Kombinationsprinzip, das den für Einheit sorgenden Kanzler- und Kollegialprinzipien vorgeschaltet ist und als Mittel zwischen Differenzierung und Einheit eines metaphorisch als Trabantensystem zu beschreibenden Staates fungieren kann.

Ulrich Koch, geboren am 09.11.1972 in Bielefeld; Abitur 1992; Grundwehrdienst 1992-1993; Studium der Rechtswissenschaften in Hannover 1993-1998; Erste Juristische Staatsprüfung (Niedersachsen) 1998; Referendariat im Bezirk des LG Bielefeld 1999-2001; Zweite Juristische Staatsprüfung (Nordrhein-Westfalen) 2001; Promotion; Tätigkeiten an verschiedenen Lehrstühlen der Universitäten Hannover und Bielefeld sowie an allgemein-bildenden Schulen 2001-2004; Regierungsrat z.A. in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen