1.1 Rechtliche und politische Rahmenbedingungen In Österreich ist das Prinzip der Subsidiarität im politischen System stark verankert. Die Gesellschaft besteht nicht nur aus natürlichen und juristischen Personen, sondern auch aus Gruppen mit gleichen Interessen. Österreich kennt daher neben dem Prinzip der territorialen Selbstverwaltung auch das Prinzip der beruflichen und sozialen Selbstverwaltung durch Kammern und Sozialversicherungen. Innerhalb der EU hat Österreich das umfassendste System der beruflichen Selbstverwaltung durch K- mern. Das System der Kammern ist die Grundlage für das System der österreichischen So- alpartnerschaft. Für fast jede Berufsgruppe gibt es Kraft Gesetzes eine Kammer. Damit verfügen alle Interessengruppen mit Erwerbstätigkeit über eine institutionelle Inter- senvertretung, auch die zahlenmäßig schwachen. Die Kammern sind trotz gesetzlicher Basis unabhängig, da der Staat lediglich darauf achtet, dass sie nicht gegen die Gesetze verstoßen. Ein Weisungsrecht gegenüber den Kammern steht den Behörden nicht zu, es sei denn, die Kammern nehmen in einem übertragenen Wirkungsbereich Aufgaben für den Staat wahr. Die demokratische Legitimation der Kammern wird dadurch gewährleistet, dass in den Kammern in regelmäßigen Abständen Wahlen abgehalten werden. Dabei ori- tiert sich das Wahlsystem am allgemeinen demokratischen Wahlsystem Österreichs. Wahlen an der Mitgliederbasis bestimmen direkt und indirekt die Zusammensetzung der Leitungsgremien sowie die Bestellung der Spitzenfunktionäre. Dadurch haben die Mitglieder die Möglichkeit der Mitbestimmung und Kontrolle. Unzufriedenheit mit den Kammern drückt sich daher nicht in einem Austritt aus der Kammer aus, sondern durch eine Veränderung des politischen Willens. Das Fehlen derindividuellen A- trittsmöglichkeit wird durch dieses Wahlsystem ersetzt.