Häufig werden der Heilige Stuhl und der Vatikanstaat als identisch betrachtet. Es handelt sich bei ihnen jedoch um zwei unterschiedliche Entitäten, die beide eine eigene Völkerrechtssubjektivität besitzen und sich auf unterschiedliche Weise an den Aktivitäten der Völkergemeinschaft beteiligen.

In einigen internationalen Organisationen ist der Vatikanstaat Mitglied und nicht der Heilige Stuhl; in anderen Organisationen ist dagegen der Heilige Stuhl Mitglied und nicht der Vatikanstaat. Manche internationalen Verträge sind vom Heiligen Stuhl und nicht vom Vatikanstaat geschlossen. Bei anderen wiederum ist der Vatikanstaat Vertragspartner, nicht aber der Heilige Stuhl. Diplomatische Beziehungen werden allein durch den Heiligen Stuhl unterhalten. Beim Neutralitätsrecht ist der Vatikanstaat Adressat und nicht der Heilige Stuhl.

Hier werden die Fragen beantwortet: Warum werden die beiden Entitäten im Völkerrecht unterschiedlich behandelt und warum beteiligen sie sich in unterschiedlicher Weise an den Aktivitäten der Völkergemeinschaft? Wann hat eine Handlung ihres gemeinsamen Oberhauptes, des Papstes, Wirkungen für beide?