Das Recht zeichnet gewöhnlich bestimmte wirtschaftliche Strukturen nach. Dies gilt insbesondere für das Vermögensrecht. Die wirtschaftlichen Strukturen, die von den Verfassern des BGB vor nunmehr über 100 Jahren zu Grunde gelegt wurden, sind aber inzwischen überholt. Es ist nicht mehr der Verkauf von Vieh und anderen landwirtschaftlichen Produkten, der im Mittelpunkt des Warenaustausches steht. Vor allem technische Konsumgüter sind es, die in der modernen konsumbetonten Wirtschaft für Umsätze sorgen. Mit diesen Produkten ist aber auch eine hohe Zahl an Reklamationen und die Frage verbunden: Soll man als Käufer im Falle eines Mangels die gesetzlichen Mängelrechte bei seinem Verkäufer einfordern oder auf die vom Hersteller des Produktes gewährte Garantie zurückgreifen? Gerade die Hersteller von Markenartikel räumen den Endkunden traditionell derartige Garantien ein, insbesondere um mit der Aussicht auf einen guten Service die Vermarktung des Produktes zu fördern. Seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmoderni-sierungsgesetzes hat jedoch die Zahl der von Herstellern gewährten Garantien deutlich zugenommen. Dies lässt sich ohne weiteres mit den neuen gesetzlichen Verpflichtungen der Verkäufer, insbesondere jener zur Nachbesserung, erklären. Viele Verkäufer sehen sich hierzu außerstande. Sie haben sich auf das Inverkehrbringen der Waren spezialisiert, während die Beratungs- und Servicefunktion in den Hintergrund gerückt ist. Der Verweis des Kunden auf die Herstellergarantien scheint insoweit aus Sicht des Einzelhandels ein Weg zu sein, die Nacherfüllung effektiv zu organisieren. Die Frage, inwieweit dieses Vorgehen auch rechtlich zulässig ist, bildet den Gegenstand dieser Arbeit.

Richard Sigel studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Cambridge und Krakau. Im Anschluss an sein Erstes Staatsexamen erwarb er einen Master in International and Comparative Law an der Universität Uppsala. Seine Promotionszeit verbrachte er in Budapest. Dort war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Heidelberg am Aufbau der Andrássy-Universität Budapest beteiligt. Zurzeit absolviert er sein Referendariat in Hamburg.