"Im Islam gilt der Grundsatz von der Verschiedenheit der Geschlechter. Die islamische Geschlechterordnung tritt damit in Konkurrenz zu westlichen Vorstellungen von Gleichberechtigung. Das Gesetz Allahs hat bis ins alltäglichste Handeln hinein einschneidende Folgen für Frauen und Männer und verweist auf den Geltungshorizont der Menschenrechte.
'Männer und Frauen sind gleichberechtigt', lautet der von Elisabeth Selbert initiierte Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes der BRD. Die säkulare Geschlechterordnung beruht auf dem Grundsatz der Gleichheit und der Gleichberechtigung vor dem Gesetz. Dagegen gebietet die islamische Rechtsordnung der Scharia, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Doch wenn muslimische Frauen letztendlich als Eigentum der islamischen Gemeinschaft betrachtet werden, hat das Konsequenzen für die gesamte Lebenspraxis, für Recht, Politik, Bildung und Erziehung, den Umgang mit Sexualität und Vorstellungen vom Wert des männlichen und weiblichen Körpers vom Fötus bis zum Tod.
In Ländern wie Frankreich, Holland oder Deutschland bestehen Parallelwelten, in denen die Frau das Medium der Ehre des Mannes ist und Ehrenmord als 'Töten bei Berechtigung' (Koran) durch das Gesetz Allahs und das Vorbild Mohammed legitimiert wird. Islamische Märtyrer- und Paradiesvorstellungen bewirken neue Formen weltweiter männlicher Gewalt. Diese Entwicklung wirft zentrale Fragen nach dem Geltungsanspruch der Menschenrechte auf. Hiltrud Schröters Studie zeichnet die Geschlechterordnung des Islam und die des Westens nach und zeigt die gemeinsamen archaischen Wurzeln beider im Alten Testament auf. Sie informiert über kritisch-historische und sprachwissenschaftliche Forschungen zum Koran und dem Propheten Mohammed (Sunnaforschung)."