28. April 1977. Das Urteil im ersten Stammheim-Prozess gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Jan-Carl Raspe und Gudrun Ensslin wird verkündet: Wegen fünf Morden, 54 Mordversuchen sowie mehreren Sprengstoffanschlägen und Banküberfällen werden die Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Ulrike Meinhof erlebt den Urteilsspruch nicht mehr, sie hat sich 1976 erhängt.