Die Arbeit beschäftigt sich mit den zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in Unternehmen zur Verfügung stehenden Sanktionsregimen und befasst sich damit mit einem Grundlagenproblem des deutschen Wirtschaftsrechts. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage, ob die verschiedenen Arten wirtschaftsbezogener Sanktionen in ausreichendem Maße Gemeinsamkeiten aufweisen, um diese einem funktionalen Vergleich zuführen und dadurch weitergehende Erkenntnisse und Aussagen über ihre Wirkungsweisen, Effektivität und rechtsstaatlichen Anforderungen treffen zu können. Um die für die Untersuchung erforderliche Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden standardisierte Parameter entwickelt, anhand derer die Rechtsregime Kriminalstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Zivilrecht analysiert werden.