Während in den 1990er Jahren Massnahmen der Opferhilfe im Vordergrund standen, wurde 2003 das Strafrecht im Zusammenhang mit der Diskussion um häusliche Gewalt verschärft. Einige Delikte gegen die körperliche und sexuelle Integrität im sozialen Nahraum werden neu von Amtes wegen verfolgt. Zudem wurde in vielen Kantonen die polizeirechtliche und seit Juli 2007 gesamtschweizerisch die zivilrechtliche Wegweisung von Gewalttätern aus der Wohnung ermöglicht.
Dieses Buch geht unter anderem auf die Funktion des Strafrechts im Umgang mit häuslicher Gewalt ein und spürt der gegenwärtigen Ausrichtung und Entwicklung der spätmodernen Kriminalpolitik und deren gesellschaftspolitischen Implikationen nach. Es zeigt auf, wie Elemente der dargestellten spätmodernen Kriminialpolitik die Diskussion um die häusliche Gewalt mitgräg(t)en und insbesondere Einfluss haben auf den Bedeutungsgewinn von Sanktionen und strafrechtlicher Verfolgung.