Am 7. Juli 2007 hat Papst Benedikt xvi. in seinem "Motu Proprio Summorum pontificum" über den Gebrauch der römischen Liturgie Stellung genommen zum Einsatz der lateinischen Sprache in den Gottesdiensten. Es ist heute vielfach aus dem Bewußtsein verschwunden, dass das über Jahrhunderte gewachsene kirchenmusikalische Repertoire zum allergrößten Teil lateinisch ist.

Einen Band zur Kirchenmusik mit „Musica Ecclesiastica“ zu überschreiben, stellt sich also folgerichtig in eine alte und gute Tradition, nämlich den überlieferten Schatz der Kirchenmusik (Thesaurus Musicae sacræ) zu untersuchen, der nach den Bestimmungen des II. Vatikanischen Konzils mit größter Sorge bewahrt und gepflegt werden soll (summa cura servetur et foveatur).

Daher bietet die Frage nach dem Selbstverständnis des gesungenen Gotteslobs immer wieder Anlass zu aktuellen Diskursen. So fand unter dem Titel "Musica Ecclesiastica – Ars sacra" am 23. Oktober 2004 als Veranstaltung der Schwabenakademie im Kloster Irsee in Verbindung mit der Gesellschaft Klostermusik in Schwaben und der Fachgruppe Kirchenmusik der Gesellschaft für Musikforschung eine Tagung statt, die Aspekte der katholischen Kirchenmusikgeschichte zum Thema hatte. Die in diesem Band vorgelegten Beiträge umfassen eine historisch weite Spanne und reichen von der Benediktusregel (Clemens Lashofer) bis zu Franz Liszt (Winfried Kirsch). Mehrfach rückt die nicht immer leicht zu realisierende Grenze zwischen geistlicher und liturgischer Musik ins Zentrum der Untersuchungen (Franz Körndle, Peter Ackermann). Thematisch abgerundet wird das Spektrum durch Abhandlungen zu kirchenmusikalischen Transfers und Reformen (Siegfried Gmeinwieser, Petrus Eder).

Erweitert wird der Forschungsbereich durch Erörterungen zur musikalisch-theologischen Emblematik des 17. und 18. Jahrhunderts (Gregor Lechner), die mittels einer Reihe bisher unbekannter Kupferstiche den künstlerischen Rahmen des Buches darstellt.

Mit einem Verzeichnis der Schriften von Friedrich Wilhelm Riedel (Stand: 2009)