Der Gesetzgeber hat mit dem Erlass des § 54a KWG das Ziel verfolgt, eine zweite Finanzmarktkrise nach dem Muster der Jahre 2007/2008 auch mit den robusten Mitteln des Strafrechts zu verhindern. Der Autor geht im Rahmen der Analyse des § 54a KWG auf die Frage ein, ob diese Norm im Speziellen als auch das Strafrecht im Allgemeinen geeignet ist, eine solche Krise zukünftig zu verhindern. Die Norm wird in diesem Zusammenhang an den strengen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts zum Bestimmtheitsgebots gemessen. Neben weiteren strafrechtlichen Alternativen wird auch auf eine Lösung außerhalb des Strafrechts – dem Bankaufsichtsrechts als „lex specialis" – eingegangen.