Den deutschen Nachrichtendiensten ist gesetzlich ein wichtiger Teil staatlicher Sicherheitsgewährleistung überantwortet: Für politische Entscheidungsträger fungieren sie als Frühwarnsysteme für innere und äußere Gefährdungen der Bundesrepublik Deutschland und im Wirkungsverbund mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften tragen sie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten bei. "Sicherheit" hat sich hierbei zu einem zentralen gesellschaftlichen Wertebegriff entwickelt, an den Sicherheitsbedürfnisse einzelner Bürgerinnen und Bürger anknüpfen. Zugleich sind die Nachrichtendienste verpflichtet, individuelle Freiheitsverbürgungen des Grundgesetzes nicht zu verletzen. Den Rechtsgrundlagen nachrichtendienstlicher Tätigkeit kommt die Aufgabe zu, den Schutz grundrechtlicher Freiheiten und die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit miteinander in Einklang zu bringen.