Im Verwaltungsprozess treffen grundrechtlich gesicherte Geheimhaltungs- und Öffentlichkeitsinteressen aufeinander. Dabei handelt es sich um eine über die Grenzen des Nationalstaates hinausgehende Konfliktlage. Im deutschen Verwaltungsprozess erfolgt zur Lösung dieses Konflikts ein geheimes Zwischenverfahren, in dem über die Offenlegung streitgegenständlicher Informationen entschieden wird (sog. in-camera-Verfahren). Die Konzeption dieses Verfahrens ist insbesondere bei mehrpoligen Streitverhältnissen und Informationszugangsansprüchen auf Kritik gestoßen. Anton Troßbach vergleicht das in-camera-Verfahren mit dem funktionalen Äquivalent im englischen "Judicial Review". Zudem diskutiert er, ob eine Übernahme bestimmter Konfliktlösungsinstitute aus dem englischen Recht möglich ist und eine interessengerechtere Lösung der aufgezeigten Konfliktlage bewirkt. Abschließend entwirft er einen Vorschlag für eine gesetzgeberische Neufassung des in-camera-Verfahrens.