Ein "Religionsunterricht für alle" fordert das geltende Religionsverfassungsrecht heraus. Dessen Grundannahmen - eine optimistische Verbindung von Religionsfreundlichkeit und Neutralität des Staates - stehen in vielfacher Weise in grundlegenden Bewährungsproben. Am Beispiel des Religionsunterrichts lässt sich genauer fragen: Mit wem kann der Staat zusammenarbeiten, der selber keine Glaubenswahrheit kennen darf? Ist die Trennung der Religionen unausweichlich, oder können integrierte Lösungen verfolgt werden, ohne die besondere Begründung religiöser Freiheit und Wahrheit aufzugeben? Der Versuch einer solchen Lösung wird seit einiger Zeit in Hamburg betrieben. Hinnerk Wißmann legt die Tiefenschichten des geltenden Rechts frei: Eine Weiterentwicklung muss Begründung und Grenzen einer Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften beachten, um einen legitimen Beitrag für die pluralistische Gesellschaft zu liefern.