Russland – ein „unsicherer“ Drittstaat? Mangels positiver Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission gilt Russland aus europäischer Sicht derzeit als „unsicherer“ Drittstaat mit der Folge, dass personenbezogene Daten aus der Europäischen Union nur mit zusätzlichen Garantien nach Russland übermittelt werden dürfen. Dabei verfügt Russland über ein Datenschutzgesetz, das viele Parallelen zur ehemals geltenden EU Datenschutz-Richtlinie aufweist. Die Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund, welche Kriterien über die Angemessenheit des Datenschutzniveaus eines Drittstaats entscheiden, analysiert die Rechtslage in Russland, einschließlich der bestehenden Rechtsprechung und Behördenpraxis, und stellt mögliche Lösungsansätze vor, die zu einer Weiterentwicklung und Annäherung des russischen Datenschutzrechts an das Europäische Datenschutzniveau beitragen könnten.
Die Autorin ist Rechtsanwältin im Bereich IP/IT in Düsseldorf und spezialisiert auf den Bereich Datenschutz.