Daten repräsentieren Vermögenswerte. Daher stehen sie längst nicht mehr nur aus datenschutzrechtlicher Perspektive, sondern auch als Gegenstand von Rechten im Fokus der juristischen Betrachtung. Welche Rechte an personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten bestehen und wie diese gegebenenfalls am Markt zirkulieren können, ist jedoch weitgehend ungeklärt. Teilweise bietet sich ein Vergleich mit Gütern der analogen Welt an. Die Behandlung von Daten als Vermögensgegenstände und die Übertragung bestehender juristischer Konzepte darauf erscheint insoweit verlockend und wird viel diskutiert. Die Beiträge dieses Bandes gehen der Frage nach, ob eine Übertragung der klassischen Konzepte des Sachenrechts, des Schuldrechts und des herkömmlichen Immaterialgüterrechts auf personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten aus rechtspolitischer und rechtstechnischer Sicht geeignet erscheint. Durch eine differenzierte Betrachtung soll ein breiter und systematischer Überblick zum Thema "Rechte an Daten" in allen seinen Facetten geboten werden.