Träger unselbständiger Stiftungen üben eine treuhänderische Tätigkeit aus. Sie handeln daher grundsätzlich interessenskonfliktgeneigt, ohne dass dies derzeit von der Finanzaufsicht adressiert wird. Die Arbeit nimmt zunächst die rechtliche Einordnung des Stiftungsgeschäfts in den Blick, bewertete deren Einordnung insbesondere als Treuhandverhältnis oder Auflagenschenkung und wendet diese Einordnung auf die Erscheinungsformen der unselbständigen Stiftung in der Praxis an. Im zweiten Teil untersucht die Arbeit, unter welchen Voraussetzungen die Täger unselbständiger Stiftungen nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuchs oder des Kreditwesengesetzes unter die staatliche Finanzaufsicht fallen. Dabei setzt sich die Arbeit insbesondere mit der gegenwärtigen Verwaltungspraxis kritisch auseinander.