Versammlungsgeschehen und Versammlungsrecht haben sich zu jeder Zeit wechselseitig beeinflusst und gemeinsam verschiedene Phasen und Erscheinungsformen durchlaufen, dabei jedoch eine beeindruckende Kontinuität bewahrt. Diese zeigt sich wesentlich an der Idee der organisierten Versammlung, also der Anknüpfung der Versammlungsgesetzgebung an die Vorstellung einer Versammlung als Zusammenspiel von Versammlungsveranstalter bzw. Versammlungsleiter und Versammlungsteilnehmern. Die Arbeit untersucht die Versammlungsgesetzgebung von ihren historischen Ausgangspunkten bis zu den jüngsten Landesversammlungsgesetzen. Dabei wird aufgezeigt, dass sich die Anknüpfung an die Idee der organisierten Versammlung von einem zunächst rein repressiven Instrument zu einem wichtigen Element des Grundrechtsschutzes gewandelt hat, dem auch vor dem Hintergrund aktueller Fragen, wie etwa der Etablierung neuer Versammlungsformen und dem Einsatz von mobilen Massenkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit Versammlungen, weiter große Bedeutung zukommt.