Das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht ist durch eine Unterteilung in allgemeines Verwaltungs-, Steuer- und Sozialrecht gekennzeichnet. Diese Dreiteilung ist historisch gewachsen. Die Frage einer Vereinheitlichung ist seither grundlegend. Die Arbeit vergleicht die außergerichtlichen Vorverfahren. Die Unterteilung in die drei Säulen des Verwaltungsrechts hat sich bewährt. Unterschiede beruhen regelmäßig auf Besonderheiten der Rechtsgebiete. Zu den tragenden Gründen zählen das Bedürfnis nach Verwaltungseffizienz in Bereichen der Massenverwaltung und sozialstaatliche Erwägungen. Gleichheitsverstöße sind äußerst selten. Rechtspolitische Bedenken bestehen hingegen in einigen Bereichen. Angleichungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Sie sollten durch Rechtsetzung und einheitliche Auslegung wortlautgleicher Gesetze durch die Fachgerichtsbarkeiten ausgeschöpft werden.