Die Idee eines verfassten Europas lässt sich bis in die 40er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurückverfolgen und ist somit älter als die Europäischen Gemeinschaften selbst. Eine breite Debatte über die Verwirklichung einer Verfassung auf europäischer Ebene hat sich allerdings erst im neuen Jahrtausend durchsetzen
können.

Die Aktualität der Thematik hat den Verfasser motiviert, sich mit theoretisch-konzeptionellen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Implementierung einer Verfassung auf europäischer Ebene ergeben, auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen die beim derzeitigen Stand des europäischen Integrationsprozesses absolut zentralen Fragen der Europawissenschaft nach der Verfassungsfähigkeit und dem Verfassungsbedarf der Europäischen Union.

Die Verfassungssubjektivität der Europäischen Union wird zunächst aus der Perspektive Deutschlands, Großbritanniens und Frankreichs analysiert. Daran anschließend wird mit der Herausarbeitung eines europäischen Verfassungsverständnisses eine Denk- und Methodenkonzeption entwickelt, die sich ganz bewusst über die traditionellen, nationalstaatlichen Denkmuster hinwegsetzt. Ausgangspunkt dieser Überlegung ist das Phänomen der Globalisierung.

Im Rahmen der Analyse des Verfassungsbedarfs der Europäischen Union wird dargestellt, dass sich ein solcher nicht nur aus rechtstheoretischer Perspektive, sondern auch und vor allem aus dem Unions- bzw. Gemeinschaftsrecht selbst herleiten lässt.