Die Steuerrechtslehre konnte sich erst vergleichsweise spät als eigenständige Disziplin konstituieren und ist seit ihren Anfängen durch tiefe rechtsmethodische Gegensätze bestimmt. Ralf Peter Schenke rekonstruiert die Debatte, indem er die zentralen Positionen und Argumentationslinien des steuerrechtlichen Methodenstreits analysiert und sie in den Kontext der aktuellen rechtsmethodischen Entwicklung und der Europäisierung der (Steuer-)Rechtsordnung stellt. Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung liegt auf der Bedeutung der Verfassung für die Rechtsmethodik. Hier zeigt sich, dass die auch in anderen Disziplinen bemühte 'Konstitutionalisierung' an Grenzen stößt, weil klare Kriterien für die Abwägung divergierender Prinzipien des Methodenverfassungsrechts fehlen.