Mit der Vorschrift des § 7g EStG will der Gesetzgeber die Eigenkapitalgewinnung für neue Investitionen erleichtern. Er bedient sich dafür des Mittels der sog. Ansparrücklage, welche eine steuerfreie Rücklage (Investitionsrücklage) mit einer Sonderabschreibung kombiniert.

Da der Gesetzgeber durch die Regelung des § 7g EStG Betriebsausgaben fingiert, verlangt er die Erfüllung strenger Voraussetzungen, deren Erfüllung oftmals streitig ist.

Die Autorin stellt die aktuelle Gesetzeslage, die Anspruchsvoraussetzungen des § 7g EStG aus steuerlicher Sicht sowie deren Vor- und Nachteile umfassend dar und erläutert eingehend die jüngsten Neuerungen in der Verwaltungspraxis.