Die deutsche Rechtsgeschichte hat in den letzten Jahrzehnten den Rechtsbegriff des Mittelalters unter neuen Paradigmen überdacht und damit einen Beitrag zu einem neuen Bild des Mittelalters insgesamt geleistet. Die Aufsätze Gerhard Dilchers spielen in diesem Diskurs eine maßgebende Rolle. Prägend für diese Zeit war das typisch europäisch-mittelalterliche Spannungsfeld zwischen Oralität und Schriftkultur. Dilcher untersucht etwa den mythischen Ursprung und die historische Herkunft als Legitimation mittelalterlicher Rechtsaufzeichnungen zwischen Leges und Sachsenspiegel. Auch der mittelalterliche Kaisergedanke als Rechtslegitimation wird thematisiert. Das langobardische Recht als typisches »Volksrecht« im italienischen Umfeld lateinischer Traditionen erweist sich als exemplarisch für das Problemfeld Oralität und Schriftlichkeit und wird in seiner Aussagekraft entfaltet und gegen einseitige Vereinnahmungen verteidigt.