Das Buch beschäftigt sich umfassend mit der Geschichte der bürgerlichen Frauenbewegung, die ihren Anfang in Frauenvereinen und -verbänden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm. Im Mittelpunkt steht die Diskussion um die rechtliche Stellung der Frau im neuen Familienrecht des BGB von 1900. Als oberstes Prinzip forderten die Frauen gleiche Rechte und Pflichten für Mann und Frau. Verheiratete Frauen und ihr Vermögen sollten zukünftig der Verfügungsgewalt ihrer Ehemänner nicht mehr schutzlos ausgeliefert sein. Ausführlich kommen nicht nur Vertreterinnen der Bewegung – darunter die beiden ersten deutschen Juristinnen Anita Augspurg und Marie Raschke – zu Wort, sondern auch Befürworter und Kritiker aus den Reihen der Juristen. Das umfangreich dokumentierte Quellenmaterial bietet einen authentischen Blick auf die juristische Argumentationsweise des Gesetzgebers und zeigt zugleich, auf welche Weise die Vertreterinnen der Frauenbewegung als Laienjuristinnen auftraten.