Welche rechtliche Stellung haben Frauen als "Gemeindeleiterinnen" in einer römischkatholischen Pfarrei? Durch ausserordentliche bischöfliche Beauftragung nehmen sie die gleichen Aufgaben der Leitung wie Diakone innerhalb einer Pfarrei wahr. Das Amt der "Gemeindeleiterin", welches im Ausnahmerecht geregelt ist, hat über das Missionsrecht Eingang in das kirchliche Gesetzbuch gefunden. Die als Ausnahmeregelung konzipierte Norm findet heute weltweit in vielen Diözesen regelmässige Anwendung. Befindet sich die katholische Kirche in einer neuen Missionssituation? Wie üben Frauen Hirtensorge in einer Pfarrei aus? Welche Lösungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für einen verantworteten Umgang mit dem Priestermangel?