Die Geschäftspolitik der Aktiengesellschaft plant de lege lata der Vorstand in eigener Verantwortung. Dadurch prägt er das Schicksal des Unternehmens. Investoren haben daher ein erhebliches Interesse daran, die Geschäftspolitik der Gesellschaft mitzugestalten. In der Praxis werden geschäftspolitische Belange der Aktiengesellschaft in Anbetracht einer Übernahme mitunter in sogenannten »Investorenvereinbarungen« oder »Investment Agreements« zwischen Investor und Zielgesellschaft geregelt. Deren Verbindlichkeit steht allerdings – jedenfalls seit der Übernahme Conti/Schaeffler – in Frage.

Die Verfasserin nimmt in Hinsicht auf das dargestellte Regelungsbedürfnis die Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen in Satzungen, außerstatutarischen Nebenabreden, Investment Agreements und Unternehmensverträgen in den Blick. Sie zeigt einen Weg zur verbindlichen Regelung der Geschäftspolitik in der Aktiengesellschaft auf, der sich im Abschluss eines organisationsrechtlichen Unternehmensvertrages sui generis realisiert.