Durch die "stille SMS" ergibt sich für die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, in den Besitz der so genannten Standortdaten eines nicht aktiv benutzten Mobilfunkendgerätes zu kommen. Problematisch ist dies deshalb, da die Maßnahme durch die Erhebung von personenbezogenen Daten in grundrechtlich geschützte Bereiche eingreift. Eine explizite gesetzliche Grundlage für den Einsatz der "stillen SMS" zur Generierung der Standortdaten ist jedoch nicht ersichtlich.
Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der Klärung der grundlegenden Frage, in welche Grundrechte welcher Beteiligten die eingesetzte "stille SMS" eingreift. Im zweiten Teil werden die möglichen Rechtsgrundlagen dargestellt und ihre Einschlägigkeit für den Einsatz der "stillen SMS" diskutiert.
Dieses Buch arbeitet hierbei eine dem Zeitalter der multimedialen Kommunikation angepasste Definition der Telekommunikation für das Strafprozessrecht heraus. Weiterhin wird das Problem analoger Gesetzanwendung im Strafprozessrecht am Beispiel des § 100b Abs. 3 StPO erläutert. Die Arbeit schließt mit einem kurzen Ausblick auf das neueste Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdatensätzen.