Inhalt I. Einleitung: Sind Homosexuelle eine Erfindung? II. Polizeiliche Homosexuellenverfolgung von 1848 bis 1880 1. Aufbau der Berliner Kriminalpolizei unter Wilhelm Stieber 1.1. Rechtliche Situation: Von der Sodomie zur widernatürlichen Unzucht 1.2. Homosexualität in Berlin 1.3. Die Entwicklung der Berliner Kriminalpolizei 1.4. Wilhelm Stieber 2. Reorganisation der Polizei, Beginn der homosexuellen Emanzipationsbewegung und das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches (1861 bis 1880) 2.1. Die Berliner Polizei nach 1860 2.2. Das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches 2.3. Müßiggang ist aller Laster Anfang: Die kirchliche Sittlichkeitsbewegung 2.4. Die Vorboten der Homosexuellenbewegung: Ulrichs und Kertbeny 2.5. Der Fall Zastrow und seine Bedeutung 2.6. Gerichtsmedizin und Psychiatrie: Casper und Westphal III. Polizeiliche Homosexuellenverfolgung bis 1900 1. Erkennungsdienst und Fahndungswesen 1.1. Vom Steckbrief zum Verbrecheralbum 1.2. Die Fahndungsblätter 1.3. Die Fahndung nach Homosexuellen in Fahndungsblättern 2. Das Homosexuellendezernat unter Leopold von Meerscheidt-Hüllessem 1885 bis 1900 2.1. Rechtliche Situation: Verschärfung und Kritik des § 175 2.2. Die Berliner Polizei nach 1880 2.3. Leopold von Meerscheidt-Hüllessem 3. Die Bedeutung der Homosexuellenfrage in der Kriminologie und der Einfluss der Kriminologie auf die Polizei 3.1. Cesare Lombroso (1835–1909) 3.2. Franz von Liszt (1851–1919) 3.3. Gustav Aschaffenburg (1866–1944) 3.4. Hans Gross, Paul Näcke und das Archiv für Kriminalanthropologie 3.5. Erich Wulffen (1862–1936) 3.6. Psychiatrie und Homosexuellenverfolgung IV. Polizeiliche Homosexuellenverfolgung bis 1918 1. Das Homosexuellendezernat unter Hans von Tresckow 1900 bis 1911 1.1. Rechtliche Situation: geplante Verschärfung des § 175 1.2. Die Berliner Polizei nach 1900 1.3. Die Eulenburg-Affäre 1.4. Hans von Tresckow 1.4.1. Familie, Kindheit, Jugend 2. Polizeiliche Überwachung 2.1. Überwachung von Tanzveranstaltungen 2.2. Überwachung von öffentlichen Treffpunkten 2.3. Überwachung von Lokalen 2.4. Überwachung von Vorträgen 2.5. Überwachung von Personen 3. Verbrechen an Homosexuellen und ihre Bekämpfung 3.1. Erpressung 3.2. Tötungsdelikte 3.3. Zusammenarbeit zwischen Polizei und Homosexuellenbewegung 4. Ermittlungsverfahren gegen Homosexuelle 4.1. Statistische Annäherungen für Berlin 4.2. Fahndung, Fälle und Verurteilungen V. Homosexuellenverfolgung in der Weimarer Republik 1. Das Homosexuellendezernat unter Heinrich Kopp 1911 bis 1923 1.1. Heinrich Kopp 2. Ausbildung 2.1. Aus- und Fortbildung der Kriminalbeamten 2.2. Polizeiliche Fortbildung im Institut für Sexualwissenschaft 2.3. Neuauflage des Stieberschen Lehrbuchs durch Hans Schneickert 2.4. Das Thema Homosexualität in polizeilichen Fachbüchern 2.5. Das Thema Homosexualität in Polizeizeitschriften 3. Zensur 3.1. Die Bekämpfung unzüchtiger Schriften 3.2. Die Bekämpfung der Schund- und Schmutzschriften 4. Das Homosexuellendezernat unter Bernhard Strewe 1923 bis 1933 4.1. Rechtliche Situation: Reform und Verschärfung 4.2. Die Berliner Polizei und die Weimarer Krise 1932/33 4.3. Bernhard Strewe VI. Zusammenfassung. Homosexualität war in Deutschland die längste Zeit verboten. Da das Verbot in einem Strafgesetz fixiert war, war die Kriminalpolizei für die Verfolgung der Homosexuellen zuständig. Im Mittelpunkt der Arbeit steht der polizeiliche Umgang mit diesem Arbeitsgebiet: die Überwachung, Registrierung und Fahndung, die Einflüsse der Kriminologie, die Inhalte der polizeilichen Aus- und Fortbildung sowie die Bedeutung der Zensur so genannter unsittlicher Schriften. Intensiv wird die Arbeit des Homosexuellendezernates der Kriminalpolizei und seiner jeweiligen Leiter geschildert, die Einflüsse zeithistorischer Ereignisse und der verschiedenen Interessengruppen, die Verschärfungen oder Erleichterungen in der Verfolgung Homosexueller zu erreichen suchten. Bemerkenswert für Berlin ist, dass das Homosexuellendezernat als Verfolgungsinstanz schließlich mit der homosexuellen Emanzipationsbewegung zusammenarbeitete und für einen langen Zeitraum eine Duldungspolitik einleitete. Gleichzeitig bietet die Arbeit einen genauen Einblick in die Entwicklung der Berliner Kriminalpolizei generell und leistet somit einen nicht unerheblichen Beitrag zur Polizeigeschichte zwischen 1848 und 1933.