Simultankirchen bzw. Simultaneen sind eine besondere Gattung historischer Gotteshäuser. Diese sind die Heimstatt von Gemeinden verschiedener christlicher Konfessionen. Deren Mitglieder versammeln sich dort zu ihren Gottesdiensten, unter demselben Dach. Weil der Autor und andere keine zusammenfassende Darstellung zu den noch vorhandenen Simultankirchen feststellen konnten, ermittelte er deren aktuellen Bestand in der Bundesrepublik Deutschland. Das Resultat ist mit allen Bistümern und evangelischen Landeskirchen abgeglichen und sichert dadurch ein vollständiges Ergebnis. Der Verfasser besuchte innerhalb von sechs Reisen mit über 12.300 km alle 64 Simultankirchen in neun Bundesländern bzw. zwölf Landeskirchen oder 18 Bistümern. Die örtlichen Vertreter der Kirchengemeinden gaben ihm in persönlichen Gesprächen bereitwillig Auskünfte zur Geschichte und Gestaltung des jeweiligen Simultaneums. Simultankirchen sind nach der geltenden staatsrechtlichen Definition die Folge obrigkeitlicher Entscheidungen. Sie stammen demgemäß aus der Zeit, als Staat und Kirche noch nicht getrennt waren. Alle bi- oder mehrkonfessionellen Kirchennutzungen, die nach der Trennung von Staat und Kirche entstanden, sind somit keine Simultankirchen sondern erfüllen den modernen Begriff des ökumenischen Gemeindezentrums. Nach einem knappen theoretischen Exkurs sind hier für alle Simultaneen die Resultate seiner Ermittlungen reich bebildert dargestellt. Die Beschreibung ist von einem Laien für alle Interessierten so abgefasst, dass sie für jeden gut lesbar ist. Der Text ist nicht durch Fußnoten zergliedert, sondern nach seinem Ende folgt ein umfangreicher abschnittsbezogener Literaturnachweis.