Die Arbeit befasst sich mit Beteiligungsrechten im Telekommunikationsrecht und damit einhergehend mit der Frage, wie die Bundesnetzagentur Entscheidungen treffen kann, die frei von rechtsstaatlichen Bedenken, sachgerecht, transparent und allgemein akzeptiert sind.

Die Autorin analysiert den Status quo der Institution Bundesnetzagentur, der Beteiligungsrechte, die sich an den Entscheidungen der Bundesnetzagentur eröffnen, sowie der Rechtsschutzmöglichkeiten im Rechtsvergleich zu den USA. Während das US-amerikanische «right to comment» sehr vielfältige und weitgehende Beteiligungsmöglichkeiten gewährt und zu hochwertigen und ausgewogenen Entscheidungen führt, gibt es hingegen im deutschen Telekommunikationsrecht keine derart weitreichenden Beteiligungsrechte. Die Entscheidungen weisen erhebliche verfahrens- und verwaltungsrechtliche Probleme auf. Anders als in den USA ist Rechtsschutz gegen Verfahrensfehler im deutschen Telekommunikationsrecht zudem nicht einfach zu erlangen, sondern scheitert oft an der Klagebefugnis, dem Rechtsschutzbedürfnis oder an § 44 a VwGO. Daher beschäftigt sich die Autorin abschließend mit der Frage, wie ein Wandel im deutschen Telekommunikationsrecht herbeigeführt werden kann.