Zielsetzung und Schwerpunkt der Arbeit ist eine vergleichende Untersuchung der konstitutionellen Entwicklungslinien in den USA und der EU. Hierzu legt Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg Eckpunkte und Grundlagen der jeweiligen Verfassungsgeschichte dar und beleuchtet das US-amerikanische sowie ein "europäisches" Verfassungsverständnis.

Im Ergebnis lässt sich das Erwachsen eines "transatlantischen Verfassungsfundamentes" konstatieren. Die Verfassungswerdung Amerikas ist sosehr auch eine europäische wie die europäische Verfassungsentwicklung auch eine amerikanische ist. Ihre Festigung und Bestätigung fanden und finden der US-amerikanische Verfassungsstaat sowie die europäische Verfassungsgemeinschaft u. a. durch Verfassunggebung, Verfassungsinterpretation und Verfassungsprinzipien. Drei Themenkomplexe, die ebenfalls einer transatlantisch vergleichenden Analyse unterzogen werden. Neben der Erörterung kodifizierter Wege zur Verfassungs(vertrags)ergänzung und -änderung stellt der Autor dabei die Rollen der beiden obersten Gerichte sowie Grundgedanken und Strukturelemente des amerikanischen Verfassungsstaates und der europäischen Verfassungsgemeinschaft einander gegenüber. Vergleichende Anmerkungen zu den jeweiligen Konventsverfahren und -ergebnissen (1789 und 2003-4) beschließen mit der Frage nach den Lehren für die EU resümierend die Analyse zweier Verfassunggebungsprozesse.

Am Ende der Arbeit steht eine Betrachtung der verfassungsmäßig verankerten Gottesbezüge auf beiden Seiten des Atlantiks. Die Darstellung erstreckt sich auch auf die Verfassungen der jeweiligen Einzelstaaten sowie der deutschen Bundesländer.