Das deutsche Erbrecht ermöglicht es grundsätzlich jedem, sein Erbe nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Andrea Issad untersucht, ob und inwieweit muslimische Erblasser die Testierfreiheit nutzen können, um ihren Nachlass nach den traditionellen erbrechtlichen Vorschriften der Scharia zu verteilen. Sie arbeitet die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Strukturmerkmale des Erbgeschehens heraus. Aus der Funktion der Sittenwidrigkeitskontrolle entwickelt sie Kriterien zur Beurteilung von Testamenten allgemein sowie von islamisch inspirierten Verfügungen von Todes wegen. Die Arbeit reiht sich damit ein in die Diskussion zur Behandlung von Islam und Muslimen in Deutschland sowie allgemeiner zur Privatautonomie von Todes wegen und der Balance von Freiheit und Gleichheit im Privatrecht.