Im Jahr 1969 wurde der § 175 StGB zum ersten Mal revidiert. Homosexualität zwischen Männern über 21 Jahren war nicht mehr strafbar. Dadurch war es 20 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland möglich, sich als Homosexueller zu bekennen und in der Öffentlichkeit für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung sexueller Minderheiten einzutreten. Die HAG Bochum machte im darauf folgenden Jahr den Anfang und leitete damit die dritte Homosexuellenbewegung ein.
Aus Anlass des 50sten Jahrestages dieser epochalen Leistung erscheint diese Veröffentlichung.