Gedenkstätten sind Orte der Erinnerung, der Wissensvermittlung, der Würdigung und der Traditionsbildung. Insoweit die Taten von Personen Würdigung finden, gewinnen sie immer auch Vorbildcharakter. Indem man ein Handeln in der Öffentlichkeit oder in Gedenkstätten als beispielhaft würdigt, wird es allen, die sich in einer relevant ähnlichen Situation befinden, zur Nachahmung empfohlen. Das, was eine Handlung vorbildlich macht, ist die Regel, der die Handlung gefolgt ist, es ist das von ihrer konkreten Form ablösbare allgemeine Handlungsschema.
Hier liegt die Brisanz des Falles Georg Elser. Obwohl ein Anschlag auf Hitler gerechtfertigt war, sind dem Attentäter bezüglich der Planung und Ausführung seiner Tat nicht hinnehmbare Unzulänglichkeiten und Versäumnisse vorzuwerfen. Damit ist seine Tat als Ganze nicht vorbildlich. Die Handlungsweise dieses Attentäters kann nicht zur Nachahmung empfohlen werden – und zwar ungeachtet der legitimen Intention, der herausragenden Tatkraft und des außergewöhnlichen Mutes von Georg Elser.